Rechtsprechung
   BAG, 25.04.2001 - 7 AZR 113/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3664
BAG, 25.04.2001 - 7 AZR 113/00 (https://dejure.org/2001,3664)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2001 - 7 AZR 113/00 (https://dejure.org/2001,3664)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2001 - 7 AZR 113/00 (https://dejure.org/2001,3664)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Befristeter Arbeitsvertrag/Einstellungszusage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haushaltsgründe als sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrages ; Unwirksamkeit einer Befristung bei Einstellungszusage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 620
    Befristeter Arbeitsvertrag; Haushaltsgründe; vertragliche Einstellungszusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 407 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 376/85

    Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Lehrers wegen

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 7 AZR 113/00
    Nach dieser Senatsrechtsprechung liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn die befristete Einstellung nur auf Grund von Haushaltsmitteln möglich ist, die durch die zeitweilige Beurlaubung von anderen Arbeitskräften vorübergehend frei sind (vgl. insbesondere BAG 27. Februar 1987 - 7 AZR 376/85 - BAGE 55, 104 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 112, zu II 3 a bb der Gründe; 28. September 1988 - 7 AZR 451/87 - BAGE 60, 1 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 125, zu IV 2 a der Gründe; 12. Februar 1997 - 7 AZR 317/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 187 = EzA BGB § 620 Nr. 145, zu 1 der Gründe mwN).

    Wenn der Haushaltsgesetzgeber die Einstellung von Arbeitnehmern nur insoweit ermöglicht, als Haushaltsmittel durch Sonderurlaub - oder durch Teilzeitbeschäftigung oder Erziehungsurlaub - vorübergehend frei werden, so steht dies einer Entscheidung gleich, durch die eine bestimmte Personalstelle gestrichen oder nur für eine bestimmte Zeit bewilligt wird und anschließend entfallen soll (BAG 27. Februar 1987, aaO).

  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 7 AZR 113/00
    Eine derartige Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers ist in der Rechtsprechung seit langem als sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses anerkannt (vgl. etwa BAG 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - BAGE 37, 283 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 64, zu B II 1 der Gründe; zuletzt 3. November 1999 - 7 AZR 579/98 - nv., zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 12.02.1997 - 7 AZR 317/96

    Befristeter Arbeitsvertrag aufgrund vorübergehend freier Haushaltsmittel infolge

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 7 AZR 113/00
    Nach dieser Senatsrechtsprechung liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn die befristete Einstellung nur auf Grund von Haushaltsmitteln möglich ist, die durch die zeitweilige Beurlaubung von anderen Arbeitskräften vorübergehend frei sind (vgl. insbesondere BAG 27. Februar 1987 - 7 AZR 376/85 - BAGE 55, 104 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 112, zu II 3 a bb der Gründe; 28. September 1988 - 7 AZR 451/87 - BAGE 60, 1 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 125, zu IV 2 a der Gründe; 12. Februar 1997 - 7 AZR 317/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 187 = EzA BGB § 620 Nr. 145, zu 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 609/97

    Befristung aus Haushaltsgründen

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 7 AZR 113/00
    Daher ist die Tatsache, daß für die Vergütung eines Arbeitnehmers konkret Haushaltsmittel nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stehen, grundsätzlich geeignet, einen Sachgrund für die befristete Einstellung eines Arbeitnehmers abzugeben (BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - BAGE 92, 121 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 215, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 28.09.1988 - 7 AZR 451/87

    Teilzeitbeschäftgiung

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 7 AZR 113/00
    Nach dieser Senatsrechtsprechung liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn die befristete Einstellung nur auf Grund von Haushaltsmitteln möglich ist, die durch die zeitweilige Beurlaubung von anderen Arbeitskräften vorübergehend frei sind (vgl. insbesondere BAG 27. Februar 1987 - 7 AZR 376/85 - BAGE 55, 104 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 112, zu II 3 a bb der Gründe; 28. September 1988 - 7 AZR 451/87 - BAGE 60, 1 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 125, zu IV 2 a der Gründe; 12. Februar 1997 - 7 AZR 317/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 187 = EzA BGB § 620 Nr. 145, zu 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 579/98

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses aus Haushaltsgründen -

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 7 AZR 113/00
    Eine derartige Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers ist in der Rechtsprechung seit langem als sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses anerkannt (vgl. etwa BAG 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - BAGE 37, 283 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 64, zu B II 1 der Gründe; zuletzt 3. November 1999 - 7 AZR 579/98 - nv., zu I 1 der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.12.1999 - 2 Sa 12/99

    Beendigung des Anstellungsverhältnisses auf Grund Fristablaufs trotz Zusicherung

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 7 AZR 113/00
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 1. Dezember 1999 - 2 Sa 12/99 - aufgehoben.
  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 513/07

    Vertragsverlängerung - Gleichbehandlung

    Dies könnte lediglich einen Anspruch der Klägerin auf Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrags begründen (vgl. hierzu etwa BAG 25. April 2001 - 7 AZR 113/00 - EzA BGB § 620 Nr. 177; 20. Januar 1999 - 7 AZR 93/98 - 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP AFG § 91 Nr. 4), den sie mit dem Klageantrag zu 2 geltend macht.
  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03

    Befristetes Probearbeitsverhältnis - Schriftform

    Die Wirksamkeit der Befristungsvereinbarung wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass eine der Vertragsparteien gegen die andere einen Anspruch auf Abschluss eines anderen und möglicherweise weitergehenden Vertrags hat (BAG 25. April 2001 - 7 AZR 113/00 - EzA BGB § 620 Nr. 177, zu I der Gründe).
  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 556/05

    Betriebsteilübergang - Kaufmännische Verwaltung

    Er hat ihn aber nicht, wie es streng genommen erforderlich wäre, mit einer auf Abschluss eines Arbeitsvertrags gerichteten Leistungsklage verfolgt (vgl. nur BAG 25. April 2001 - 7 AZR 113/00 - EzA BGB § 620 Nr. 177).
  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 250/04

    Zweckbefristung; ABM-Vertrag

    Die Wirksamkeit der Befristungsvereinbarung wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass eine der Vertragsparteien gegen die andere einen Anspruch auf Abschluss eines anderen und möglicherweise weitergehenden Vertrags hat (vgl. dazu BAG 25. April 2001 - 7 AZR 113/00 - EzA BGB § 620 Nr. 177, zu I der Gründe; 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 12 = EzA TzBfG § 14 Nr. 10, zu II 4 der Gründe).

    c) Im Übrigen führt ein vom Arbeitgeber geschaffener Vertrauenstatbestand, den Arbeitnehmer nach dem Ende der Vertragslaufzeit in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, nicht zur Unwirksamkeit der Befristung, sondern begründet allenfalls einen Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags (BAG 25. April 2001 - 7 AZR 113/00 - EzA BGB § 620 Nr. 177, zu I der Gründe; 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 12 = EzA TzBfG § 14 Nr. 10, zu II 4 der Gründe).

  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 620/00

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter

    Auf die Beendigung eines wirksam vereinbarten befristeten Arbeitsvertrags wirkt sich ein etwa bestehender Anspruch auf Abschluß eines unbefristeten Arbeitsvertrags nicht aus (BAG 25. April 2001 - 7 AZR 113/00 - nv., zu I der Gründe).
  • ArbG Köln, 18.05.2006 - 1 Ca 1298/06

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Stellt der Haushaltsgesetzgeber Haushaltsmittel, die aus der zeitweisen Beurlaubung oder Teilzeitbeschäftigung anderer Mitarbeiter frei werden, zur vorübergehenden Einstellung von Arbeitnehmern zur Verfügung, kann dies nach der ständigen Rechtsprechung des BAG einen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrages darstellen (BAG 14. Januar 2004 - 7 AZR 342/03 - EzA § 14 TzBfG Nr. 5; 15. August 2001 - 7 AZR 263/00 - EzA § 21 BErzGG Nr. 4; 25. April 2001 - 7 AZR 113/00 - EzA § 620 BGB Nr. 177; 12.Februar 1997 - 7 AZR 317/96 - EzA § 620 BGB Nr. 145) .

    Maßgeblich sei vielmehr, dass der Haushaltsgesetzgeber für die Einstellung zusätzlicher Kräfte keine neuen Stellen mit entsprechenden zusätzlichen Mitteln bewilligt, sondern den öffentlichen Arbeitgeber auf die vorhandenen Stellen mit den hierfür ausgebrachten Mitteln verwiesen habe (BAG 15. August 2001 - 7 AZR 263/00 - EzA § 21 BErzGG Nr. 4; 25. April 2001 - 7 AZR 113/00 - EzA § 620 BGB Nr. 177; 12. Februar 1997 - 7 AZR 317/96 - EzA § 620 BGB Nr. 145) .

  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 1828/12

    Auslegung Klageantrag

    Weder ist das Bestehen desselben im Rahmen einer Befristungskontrollklage zu prüfen noch liegt in der Erhebung einer solchen zugleich die Klage auf Abgabe einer Willenserklärung zum Abschluss eines Folgevertrages (vgl. BAG v. 22.04.2009 - 7 AZR 768/07 - Rn.10, juris; BAG v. 17.01.2007 - 7 AZR 81/06 - unter Ziffer III. der Entscheidungsgründe, juris; BAG v. 24.10.2001 - 7 AZR 620/00 - unter Ziffer III. 1 der Entscheidungsgründe, AP Nr. 9 zu § 57c HRG; BAG v. 25.04.2001 - 7 AZR 113/00 - unter Ziffer I. der Entscheidungsgründe, EzA § 620 BGB Nr. 177; BAG v. 06.11.1996 - 7 AZR 909/95 - AP Nr. 188 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; APS-Backhaus, TzBfG § 17 Rn. 80).
  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 1730/12

    Entfristungsklage bei Abwicklungsarbeiten - Schließung einer Betriebskrankenkasse

    Weder ist das Bestehen desselben im Rahmen einer Befristungskontrollklage zu prüfen noch liegt in der Erhebung einer solchen zugleich die Klage auf Abgabe einer Willenserklärung zum Abschluss eines Folgevertrages (vgl. BAG v. 22.04.2009 - 7 AZR 768/07 - Rn.10, juris; BAG v. 17.01.2007 - 7 AZR 81/06 - unter Ziffer III. der Entscheidungsgründe, juris; BAG v. 24.10.2001 - 7 AZR 620/00 - unter Ziffer III. 1 der Entscheidungsgründe, AP Nr. 9 zu § 57c HRG; BAG v. 25.04.2001 - 7 AZR 113/00 - unter Ziffer I. der Entscheidungsgründe, EzA § 620 BGB Nr. 177; BAG v. 06.11.1996 - 7 AZR 909/95 - AP Nr. 188 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; APS-Backhaus, TzBfG § 17 Rn. 80).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2009 - 8 Sa 1783/09

    Unbegründete Feststellungsklage bei sachgrundloser Befristung des

    Ein derartiger Anspruch ist im Wege der Leistungsklage zu verfolgen (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.2001 - 7 AZR 113/00 - NZA 2002, 407 ).
  • ArbG Oberhausen, 16.11.2005 - 3 Ca 1859/05
    Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist nicht gehalten, die Dauer der Befristung jeweils der Dauer der bewilligten Teilzeitbeschäftigung oder Ähnliches eines bestimmten Stelleninhabers anzupassen (vgl. BAG, Urt. v. 25.04.2001 - 7 AZR 113/00 - EzA 177 zu § 177 zu § 620 BGB, m.w.N.).
  • LAG Hessen, 06.07.2007 - 12 Sa 1348/06

    Befristung mit Sachgrund - Tarifvertrag - Auslegung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht